Luftballons unterliegen als Spielzeug strengen deutschen und europäischen Vorgaben. Karaloon achtet darauf, dass alle relevanten Grenzwerte eingehalten werden.
Nitrosamine und deren Vorstufen, sogenannte nitrosierbare Stoffe, gelten als krebserregend und haben in Spielzeugen nichts zu suchen. Für Luftballons gelten entsprechende Grenzwerte.
Die Produkte der Firma Karaloon erfüllen diese Grenzwerte uneingeschränkt und werden regelmäßig einer freiwilligen Produktüberwachung durch den TÜV unterzogen.
Phthalate werden als Weichmacher in PVC-Produkten eingesetzt. Sie können mit der Zeit durch Hautschweiß oder Speichel aus Materialien herausgelöst und über Haut, Mund und Atmung aufgenommen werden.
In Luftballons werden derartige Weichmacher grundsätzlich nicht eingesetzt, da diese nicht aus PVC, sondern aus Naturlatex bestehen. Die Richtlinie ist jedoch auf Zubehör aus PVC anzuwenden, welches zusammen mit Luftballons verpackt wird, wie zum Beispiel Ballonpumpen.
Alle Produkte der Firma Karaloon erfüllen die Anforderungen der entsprechenden EU-Richtlinie ausnahmslos.
Oft werden wir gefragt, ob unsere Ballons sogenannte PAK enthalten. Natürlich ist die Antwort: nein.
PAK steht als Abkürzung für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. PAK sind gesundheitsschädlich und stark krebserregend. Unsere Ballons enthalten keine dieser PAK.
REACH ist eine Verordnung für das EU-Chemikalienrecht. Die Abkürzung steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.
Sinn dieser Verordnung ist es, die Einfuhr von gefährlichen Stoffen in die Europäische Union zu bewerten, zu beschränken beziehungsweise zu verhindern – zum Schutz von Mensch und Umwelt.
Luftballons gelten nicht als Stoffe, sondern als Erzeugnisse. Unsere Produkte sind bezüglich REACH völlig unproblematisch.