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Datenschutzerklärung und -hinweise

Entflammbarkeit und Luftballons

Luftballons bestehen aus Naturkautschuklatex und unterliegen als Spielzeug den Europäischen Spielzeugnormen EN 71 ff. Die Entflammbarkeit von Spielzeug ist in der EN 71-2 geregelt.

In dieser Norm sind allgemeine Anforderungen hinsichtlich der Entflammbarkeit festgelegt. Außerdem sind für besondere Spielzeuge wie Bärte, Schnurrbärte, Masken oder Perücken gesonderte Anforderungen definiert.

Der Luftballon unterliegt hinsichtlich der Norm nur den allgemeinen Anforderungen der Entflammbarkeit.

Unsere Luftballons entsprechen in jeder Hinsicht den Anforderungen dieser Norm.

Oft werden wir nach der Schwerentflammbarkeit unserer Ballons gemäß Brandklasse B1 gefragt. Diese Brandklasse stammt aus der Norm DIN 4102 für Baustoffe und Bauteile.

Generell sind Latexballons und Folienballons entflammbar, fallen aber nach unserer Auffassung nicht unter die DIN 4102. Gegebenenfalls sind Auflagen bei Veranstaltungen mit den örtlichen Behörden und Feuerwehren abzuklären.

Ballons dürfen nur mit Luft oder einem nicht brennbaren Gas gefüllt werden.